a.
o. Prof. F. Grimmlinger : Kant‚ ‚Grundlegung zur
Metaphysik der Sitten‘.
I.
KANT : „Grundlegung
zur Metaphysik der Sitten“
Madis
Liibek, Estnische Humanitarische Hochschule, (1994-2001),
Bachelore (BA) in Theoretische Philosophie,
Universität
Wien, Institut für Philosophie, Matrikel Nr. 0108xxx,
Studienrichtung A 296 295
Die
Referate:
Die allerwichtigste
für Kant ist die Herrschaft der Vernunft über die Sinnlichkeit, die
aber einen der Grundzüge Kantischer Ethik bildet, besonders der
späteren, kritischen Ethik hervor: die Begriffe des Sollens, des
Formalen, die Gegensätze von Pflicht und Neigung, kategorische und
hypothetische Imperativen, Legalität und Moralität.
Die Philosophie ist entweder formal (Logik) oder
material (Physik und Ethik). Von der empirischen Moral scheidet aus
methodischen Gründen die reine Moralphilosophie oder Metaphysik der
Sitten, die will vielmehr „die Idee und die Prinzipien eines
möglichen reinen Willens...“ 1
untersuchen. Das „....oberste Prinzip aller Moralität“
aufzusuchen und festzustehen. (S. 8).
Alle Vernunfterkenntnis ist entweder material
oder formal. Die formale Philosophie heißt Logik.
Die Wissenschaft von der Gesetze der Natur heißt Physik, und von
der Gesetze der Freiheit heißt Ethik. (S. 3). Die Logik, d.i. –
ein Kanon für den Verstand oder die Vernunft, der beim allen Denken
gilt und demonstriert werden muß. Kant: „Man kann alle
Philosophie, sofern sie sich auf Gründe der Erfahrung fußt,
empirische , die aber, so lediglich aus Prinzipien a priori
ihre Lehren vorträgt, reine Philosophie nennen. „ (S.4).
Der Metaphysik der Sitten kann man auch der
rationale aber eigentlich Moral nennen. Eine Metaphysik der Sitten
ist auch unentbehrlich notwendig um die Quelle der a priori in
unserer Vernunft liegenden praktische Grundsätze zu erforschen. –
„Denn die Metaphysik der Sitten soll die Idee und die Prinzipien
eines möglichen reinen Willens untersuchen.../.../... als es
in einer Philosophie, die über den Ursprung aller möglichen
praktischen Begriffe, ob sie auch a priori oder bloß a posteriori
stattfinden, gar nicht urteilt, nur verlangen werden kann.“ (S.7).
Eine der wichtigste begriff in ganzen ersten
Abschnitts ist – guter Wille (d.h. auch
Temperament und Charakter). --- „Der gute Wille ist nicht durch
das, was er bewirkt oder ausrichtet /.../ sondern allein durch das
Wollen. D.i. an sich gut...“ (S.11).
Der Definition und
herzerhebenden Schilderung des guten Willens als des einzigen
an sich und unbedingt Guten in, ja selbst außerhalb der Welt. Der
Begriff des an sich guten Willens aber läßt sich leicht aus
demjenigen der Pflicht ableiten. Die Sittlichkeit existiert,
so wahr Vernunft überhaupt, nicht so wahr die menschliche Natur mit
allen ihren zufälligen Beschränktheiten und Bedingungen besteht. 2
Um aber dieser Begriff der in der Schätzung des
ganzen Wertes unserer Handlungen immer obenan steht und die Bedingung
alles übrigen ausmacht – will Kant aber den Begriff der
Pflicht nennen. (z.B. S. 14). Aber auch ohne hier auf Pflicht
zu sehen, haben alle Menschen schon von selbst die innerste Neigung
zur Glückseligkeit. Es geltet aber dennoch daß—„ eine Handlung
aus Pflicht hat ihren moralischen Wert nicht in der Absicht, welche
dadurch erreicht werden soll, sondern in der Maxime, nach der sie
beschlossen wird /.../ nach welchem die Handlung unangesehen aller
Gegenstände des Begehrungsvermögens geschehen ist.“ (S. 17-18).
(Vgl. Schopenhauer).
Der Prinzip des Willens gleichsam mit einem
Scheidewege und da er doch irgend wodurch muß bestimmt werden, so
wird er durch das formelle Prinzip des Wollens überhaupt bestimmt
werden müssen., wenn eine Handlung aus Pflicht geschieht. --- Kant:
„... Pflicht ist Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs
Gesetz. /.../ ... mithin das bloße Gesetz für sich, kann ein
Gegenstand der Achtung und hiermit ein Gebot sein.“ (S. 18).
Es liegt also der moralische Wert der Handlung
nicht in der Wirkung, die daraus erwartet wird. Denn alle diese
Wirkungen konnten auch durch andere Ursachen zu strande gebracht
werden; es kann daher nichts anderes als die Vorstellung des Gesetzes
an sich selbst stattfinden. Alle Wille soll zum Prinzip dienen, d.i.
– ich soll niemals anders verfahren als so – „daß ich auch
wollen könne, meine Maxime solle ein allgemeines Gesetz werden.“
(S.20).
Muß man sagen daß die Notwendigkeit meiner
Handlungen aus reiner Achtung fürs praktische Gesetz dasjenige sei,
was die Pflicht ausmacht, weil sie die Bedingung eines an sich guten
Willens ist, dessen Wert über alles geht. Kant: „Der Mensch fühlt
sich selbst ein mächtiges Gegengewicht gegen alle Gebote der
Pflicht, die ihm die Vernunft so hochachtungswürdig vorstellt, an
seine Bedürfnissen und Neigungen, deren ganze Befriedigung er unter
dem Namen der Glückseligkeit zusammenfaßt.“ (S. 24).
In zweiten Abschnitt muß uns vor der „populären
sittlichen Weltweisheit“ zur „Metaphysik der Sitten“ führen.
Dabei ist sehr wichtig Begriff der Pflicht, sowieso auch für der
gesamten Menschenvernunft (es ist kein Erfahrungsbegriff). Die
Sittenlehre muß zuvor auf reinen Vernunft, folglich Metaphysik der
Sitten gegründet werden. Der Wille ist das Vermögen, nach
objektiven Vernunftgesetze zu handeln Das letztere geltet als Gebot
in der Form des Imperativs. Der moralische Imperativ gebietet
nun nicht hypothetisch, sondern auch kategorisch, d.i.
unbedingt. Die hypothetische Imperative sind Regeln der
Geschicklichkeit (technisch) oder Ratschläge der Klugheit
(pragmatisch9 , der kategorische ein Gesetz der Sittlichkeit.
--- Ihr Ziel, die Glückseligkeit, ist ein höchst unbestimmter
Begriff und „nicht ideal der Vernunft sondern der
Einbildungskraft“. (S.39). (Vgl. Schopenhauer, und auch
Aristoteles: „Ethik Niccomachea“).
Das höchste Gut kommt aus der Idee, die den
Vernunft a priori von sittlicher Vollkommenheit entwirft und mit dem
Begriffe eines Willens unzertrennlich verknüpft. --- Weil – Kant:
„... daß alle sittliche Begriffe völlig a priori in der
Vernunft ihren Sitz und Ursprung haben /.../ daß sie von keiner
empirischen und darum bloß zufälligen Erkenntnis abstrahiert
werden können /.../ als man Empirisches hinzutut, soviel auch
ihrem echten Einflusse und dem uneingeschränkten Werte der
Handlungen erziehe.“ (S.31).
Muß man nur nach der Vorstellung der
Gesetze , d.h. nach Prinzipien zu handeln, oder ein Willen, --- Kant:
„Da zur Ableitung der Handlungen von Gesetzen Vernunft erfordert
wird, , so ist der Wille nichts anderes als praktische Vernunft.“
(S.32). Und andere sehr wichtige Definition lautet --- „Die
Vorstellung eines objektiven Prinzips, sofern es für einen
Willen nötigend ist, heißt ein Gebot (der Vernunft) und die Formel
des Gebots heißt Imperativ. /.../ Alle Imperative nun
gebieten entweder hypothetisch oder kategorisch. Der
kategorische Imperativ würde der sein, welcher eine Handlung als für
sich selbst, ohne Beziehung auf einen anderen Zweck, als
objektiv-notwendige vorstellte. Wenn nun die Handlung bloß wozu
anders als Mittel gut sein würde, so ist der Imperativ
hypothetisch...“ (S. 33-34).
Kant: „Der hypothetische Imperativ sagt also
nur, daß die Handlung zu irgend einer möglichen oder
wirklichen Absicht gut sei. Im ersten falle ist er
problematisch- , im anderen assertorisch-
praktisches Prinzip. „ (S. 35). Gibt auch einen Imperativ die
dieses Verhalten unmittelbar gebietet –dieser imperativ ist
kategorisch, die durch keine Bedingung
eingeschränkt wird, und als absolut- obgleich praktisch-notwendig
ganz eigentlich ei Gebot heißen kann.
Die Möglichkeit eines kategorischen Imperativs
gänzlich a priori zu untersuchen haben, da uns hier der Vorteil
nicht zustatten kommt, daß die Wirklichkeit desselben in der
Erfahrung gegeben, daß der kategorische Imperativ allein als
praktisches Gesetz laute. (etwa S. 41).
Die Kantische Hauptfrage aber lautet: wie soll
der kategorische Imperativ als rein synthetisch-praktischer Satz a
priori möglich sein ? --- Und die Antwort lautet – „Handle
nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß
sie ein allgemeines Gesetz werde“.(S. 42). Oder: „Handle
so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum
allgemeinen Naturgesetz werden sollte.“ (S. 43). – Oder
noch genauer sagen --- „man muß wollen können , daß eine
Maxime unserer Handlung allgemeines Gesetz werde.“ (S. 46) . Und
anderseits, der praktische Imperativ: „Handle so, daß du
die Menschheit sowohl in deiner Person al in der eines jeden anderes
jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst./.../
... handle nach Maxime, die sich selbst zugleich zum allgemeinen
Gesetze machen kann.“ (S. 52, 61).
--- Das geltet als
oberste objektiver Zweck der praktischen Vernunft, die oberste
einschränkende Bedingung aller subjektiven Zwecke. Es gibt’s auch
verschiedene Formulierungsmöglichkeiten des kategorischen
Imperativs: (A) seine Form nach, (B) die Materie im
Zwecke, (C) die vollständige Bestimmung in dem Gedanken eines
möglichen Reichs der Zwecke. 3
Der Will wird als Vermögen gedacht, der
Vorstellung gewisser Gesetze gemäß sich selbst zum Handeln zu
bestimmen. Gesetz aber, dessen dasein an sich selbst einen absoluten
Wert hat, als Zweck an sich selbst ist, muß eines möglichen
kategorischen Imperativs liegen; weil – die ganze vernünftige
Natur existiert als Zweck an sich selbst. (S. 50-51).
Und – alle Prinzipien sind entweder empirisch
oder rational. Und eine andere Hauptfrage : wie sind die synthetische
apriorische Sätze möglich? (vgl. „Kritik der reinen Vernunft“).
In der dritte Abschnitt kann man lesen daß die
Lösung liegt in dem Freiheitsbegriff, genau in dem positiven
Begriff, wonach Freiheit des Willens und Autonomie Wechselbegriffe
sind: „in freier Wille und ein Wille unter sittlichen Gesetzen ist
einerlei.“ (S. 72). --- Die Verstandeswelt geltet als der
„Grund“ der Sinnenwelt und die reine Wille als die oberste
Bedingung des durch sinnliche Begierde affizierten Willens. (S.80).
Anderseits kann aber sagen daß die Menschen denken als willensfrei;
wir begreifen so zwar nicht die unbedingte Notwendigkeit des
moralischen Imperativs, „wir begreifen aber doch seine
Unbegreiflichkeit“. (S. 91). Sehr wichtige sind beim Kantische
„Eudäimonismus“ auch die Begriffe der strengen Pflicht, des
reinen Willens, des kategorischen Imperativs, der Selbstgesetzgebung,
des Menschen als Selbstzwecks, Des Reichs der Zwecke --- alles
solches bedeutet genau die philosophische Ethik in Kantischer Sinne
und in der gesamter ‚Deutscher Klassischer Idealismus‘.
Die bestimmte Begriff der Sittlichkeit
wird auf die Idee der Freiheit zuletzt zurückgeführt. Aber, ---
„...die Freiheit, ob sie zwar nicht eine Eigenschaft des Willens
nach Naturgesetzen ist darum doch nicht gar gesetzlos, sondern muss
vielmehr eine Kausalität nach unwandelbaren Gesetzen, aber von
besonderen Art sein...“ (S. 71). Und so lautet auch dass, --- jeder
der --- „... als unter der Idee der Freiheit handeln kann,
ist ebendarum in praktischer Rücksicht wirklich Frei.“ (S.73). ---
Genau so kann man den bestimmten Begriff der Sittlichkeit auf die
Idee der Freiheit zuletzt zurückgeführt. (S. 74) vgl. J.S. Mill)).
Doch bleibt vor allem gelten genau dieses das
wir doch bloß zur Erkenntnis der Erscheinungen der
Erscheinungen, niemals der Dinge an sich selbst gelangen
können, -- „dass man hinter den Erscheinungen doch etwas anderes,
was nicht Erscheinung ist, nämlich die Dinge an sich, einräumen und
annehmen müsse...“ (S. 76-77).
Die Vernunft, aber solches, ist etwas was wir
durch verschiedenen Gegenstände affizieren können, diese als reine
Selbsttätigkeit, ist sogar darin über den Verstand erhoben. (S.78).
Dass aber zeigt uns das die Sinnenswelt und Verstandeswelt
voreinander unterschieden und dadurch auch Verstande selbst seine
Schranken begegnet. --- Kant: „... Unabhängigkeit von den
bestimmenden Ursachen der Sinnenwelt /.../ ist Freiheit. Mit der
Idee der Freiheit ist nur der Begriff der Autonomie
unzertrennlich verbunden.“ (S.79).
Wie ist ein kategorische Imperativ möglich ?
---- Durch die Idee der Freiheit, die einem Gliede einer
intelligibelen Welt macht; durch sinnliche Begierde affizierten
Willen, noch die Idee den reinen , für sich selbst praktischen
Willens welcher nach der Vernunft enthält. --- Kant --- „...
Anschauungen der Sinnenwelt Begriffe überhaupt bedeuten, hinzu
kommen und dadurch synthetische Sätze a priori, auf welchem
alle Erkenntnis einer Natur beruht, möglich machten.“ (S. 80). Die
Begründung ist einfach: „alle Menschen denken sich dem Willen nach
als frei.“ (S. 81).
„Daher ist Freiheit nur eine Idee der
Vernunft /.../ ein Verstandesbegriff, der seine Realität an
Beispielen der Erfahrung beweist.“ (S.82). Denn dass ein Ding in
der Erscheinung gewissen Gesetzen unterworfen ist, von welchem aber
Ding an sich selbst unabhängig ist, bedeutet dass das Bewusstsein
seiner selbst als Intelligenz unabhängig im Vernunftgebrauch von
sinnlichen Eindrücken ist. D.h. --- „... das jene Freiheit als
negative Bestimmung zugleich mit einem (positiven) Vermögen und
/.../ einer Kausalität verbunden sei, welche wir einen Wille
nennen." (S. 84-85). Und so muss --- „... die Vernunft alle
ihre Grenze überschreiten, wenn sie es sich zu erklären
unterfinge, wie reine Vernunft praktisch sein könne, welches
völlig einerlei mit der Aufgabe sein würde, zu erklären, wie
Freiheit möglich ist.“ (S.86).
Und so begreifen wir nur nicht die unbedingte
Notwendigkeit des moralischen Imperativs, sondern auch seine
Unbegreiflichkeit, --- die bis zur Grenze der menschlichen Vernunft
in Prinzipien strebt , --- die leere Raum transzendenter Begriffe ---
z.B. – „Ding an sich selbst“ (Kant), „das
Nichts-Zustand“ (K. Jaspers) , „die Leere“
(Nietzsche), „Le Neant“ (Sartre), „das
Nichts“ (Heidegger, , Kierkegaard, u.a.).
1
I. Kant: “Grundlegung der Metaphysik der Sitten“, Hamburg, 1965
, Verlag von Felix Meiner, 100 S., (Herausgegeben von K.Vorländer).
, S. 5-7.
2
Ibid., Einleitung, Prof. Dr. K. Vorländer, S. XVIII- XIX.
3
Ibid., S. XXI-XXII. Oder S. 60.
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