kolmapäev, 11. detsember 2013

I.Kant:"Grundlegung zur Metaphysik der Sitten"

a. o. Prof. F. Grimmlinger : Kant‚ ‚Grundlegung zur Metaphysik der Sitten‘.

I. KANT : „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“

Madis Liibek, Estnische Humanitarische Hochschule, (1994-2001), Bachelore (BA) in Theoretische Philosophie,
Universität Wien, Institut für Philosophie, Matrikel Nr. 0108xxx, Studienrichtung A 296 295


Die Referate:

Die allerwichtigste für Kant ist die Herrschaft der Vernunft über die Sinnlichkeit, die aber einen der Grundzüge Kantischer Ethik bildet, besonders der späteren, kritischen Ethik hervor: die Begriffe des Sollens, des Formalen, die Gegensätze von Pflicht und Neigung, kategorische und hypothetische Imperativen, Legalität und Moralität.
Die Philosophie ist entweder formal (Logik) oder material (Physik und Ethik). Von der empirischen Moral scheidet aus methodischen Gründen die reine Moralphilosophie oder Metaphysik der Sitten, die will vielmehr „die Idee und die Prinzipien eines möglichen reinen Willens...“ 1 untersuchen. Das „....oberste Prinzip aller Moralität“ aufzusuchen und festzustehen. (S. 8).
Alle Vernunfterkenntnis ist entweder material oder formal. Die formale Philosophie heißt Logik. Die Wissenschaft von der Gesetze der Natur heißt Physik, und von der Gesetze der Freiheit heißt Ethik. (S. 3). Die Logik, d.i. – ein Kanon für den Verstand oder die Vernunft, der beim allen Denken gilt und demonstriert werden muß. Kant: „Man kann alle Philosophie, sofern sie sich auf Gründe der Erfahrung fußt, empirische , die aber, so lediglich aus Prinzipien a priori ihre Lehren vorträgt, reine Philosophie nennen. „ (S.4).
Der Metaphysik der Sitten kann man auch der rationale aber eigentlich Moral nennen. Eine Metaphysik der Sitten ist auch unentbehrlich notwendig um die Quelle der a priori in unserer Vernunft liegenden praktische Grundsätze zu erforschen. – „Denn die Metaphysik der Sitten soll die Idee und die Prinzipien eines möglichen reinen Willens untersuchen.../.../... als es in einer Philosophie, die über den Ursprung aller möglichen praktischen Begriffe, ob sie auch a priori oder bloß a posteriori stattfinden, gar nicht urteilt, nur verlangen werden kann.“ (S.7).
Eine der wichtigste begriff in ganzen ersten Abschnitts ist – guter Wille (d.h. auch Temperament und Charakter). --- „Der gute Wille ist nicht durch das, was er bewirkt oder ausrichtet /.../ sondern allein durch das Wollen. D.i. an sich gut...“ (S.11).
Der Definition und herzerhebenden Schilderung des guten Willens als des einzigen an sich und unbedingt Guten in, ja selbst außerhalb der Welt. Der Begriff des an sich guten Willens aber läßt sich leicht aus demjenigen der Pflicht ableiten. Die Sittlichkeit existiert, so wahr Vernunft überhaupt, nicht so wahr die menschliche Natur mit allen ihren zufälligen Beschränktheiten und Bedingungen besteht. 2
Um aber dieser Begriff der in der Schätzung des ganzen Wertes unserer Handlungen immer obenan steht und die Bedingung alles übrigen ausmacht – will Kant aber den Begriff der Pflicht nennen. (z.B. S. 14). Aber auch ohne hier auf Pflicht zu sehen, haben alle Menschen schon von selbst die innerste Neigung zur Glückseligkeit. Es geltet aber dennoch daß—„ eine Handlung aus Pflicht hat ihren moralischen Wert nicht in der Absicht, welche dadurch erreicht werden soll, sondern in der Maxime, nach der sie beschlossen wird /.../ nach welchem die Handlung unangesehen aller Gegenstände des Begehrungsvermögens geschehen ist.“ (S. 17-18). (Vgl. Schopenhauer).
Der Prinzip des Willens gleichsam mit einem Scheidewege und da er doch irgend wodurch muß bestimmt werden, so wird er durch das formelle Prinzip des Wollens überhaupt bestimmt werden müssen., wenn eine Handlung aus Pflicht geschieht. --- Kant: „... Pflicht ist Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz. /.../ ... mithin das bloße Gesetz für sich, kann ein Gegenstand der Achtung und hiermit ein Gebot sein.“ (S. 18).
Es liegt also der moralische Wert der Handlung nicht in der Wirkung, die daraus erwartet wird. Denn alle diese Wirkungen konnten auch durch andere Ursachen zu strande gebracht werden; es kann daher nichts anderes als die Vorstellung des Gesetzes an sich selbst stattfinden. Alle Wille soll zum Prinzip dienen, d.i. – ich soll niemals anders verfahren als so – „daß ich auch wollen könne, meine Maxime solle ein allgemeines Gesetz werden.“ (S.20).
Muß man sagen daß die Notwendigkeit meiner Handlungen aus reiner Achtung fürs praktische Gesetz dasjenige sei, was die Pflicht ausmacht, weil sie die Bedingung eines an sich guten Willens ist, dessen Wert über alles geht. Kant: „Der Mensch fühlt sich selbst ein mächtiges Gegengewicht gegen alle Gebote der Pflicht, die ihm die Vernunft so hochachtungswürdig vorstellt, an seine Bedürfnissen und Neigungen, deren ganze Befriedigung er unter dem Namen der Glückseligkeit zusammenfaßt.“ (S. 24).
In zweiten Abschnitt muß uns vor der „populären sittlichen Weltweisheit“ zur „Metaphysik der Sitten“ führen. Dabei ist sehr wichtig Begriff der Pflicht, sowieso auch für der gesamten Menschenvernunft (es ist kein Erfahrungsbegriff). Die Sittenlehre muß zuvor auf reinen Vernunft, folglich Metaphysik der Sitten gegründet werden. Der Wille ist das Vermögen, nach objektiven Vernunftgesetze zu handeln Das letztere geltet als Gebot in der Form des Imperativs. Der moralische Imperativ gebietet nun nicht hypothetisch, sondern auch kategorisch, d.i. unbedingt. Die hypothetische Imperative sind Regeln der Geschicklichkeit (technisch) oder Ratschläge der Klugheit (pragmatisch9 , der kategorische ein Gesetz der Sittlichkeit. --- Ihr Ziel, die Glückseligkeit, ist ein höchst unbestimmter Begriff und „nicht ideal der Vernunft sondern der Einbildungskraft“. (S.39). (Vgl. Schopenhauer, und auch Aristoteles: „Ethik Niccomachea“).
Das höchste Gut kommt aus der Idee, die den Vernunft a priori von sittlicher Vollkommenheit entwirft und mit dem Begriffe eines Willens unzertrennlich verknüpft. --- Weil – Kant: „... daß alle sittliche Begriffe völlig a priori in der Vernunft ihren Sitz und Ursprung haben /.../ daß sie von keiner empirischen und darum bloß zufälligen Erkenntnis abstrahiert werden können /.../ als man Empirisches hinzutut, soviel auch ihrem echten Einflusse und dem uneingeschränkten Werte der Handlungen erziehe.“ (S.31).
Muß man nur nach der Vorstellung der Gesetze , d.h. nach Prinzipien zu handeln, oder ein Willen, --- Kant: „Da zur Ableitung der Handlungen von Gesetzen Vernunft erfordert wird, , so ist der Wille nichts anderes als praktische Vernunft.“ (S.32). Und andere sehr wichtige Definition lautet --- „Die Vorstellung eines objektiven Prinzips, sofern es für einen Willen nötigend ist, heißt ein Gebot (der Vernunft) und die Formel des Gebots heißt Imperativ. /.../ Alle Imperative nun gebieten entweder hypothetisch oder kategorisch. Der kategorische Imperativ würde der sein, welcher eine Handlung als für sich selbst, ohne Beziehung auf einen anderen Zweck, als objektiv-notwendige vorstellte. Wenn nun die Handlung bloß wozu anders als Mittel gut sein würde, so ist der Imperativ hypothetisch...“ (S. 33-34).
Kant: „Der hypothetische Imperativ sagt also nur, daß die Handlung zu irgend einer möglichen oder wirklichen Absicht gut sei. Im ersten falle ist er problematisch- , im anderen assertorisch- praktisches Prinzip. „ (S. 35). Gibt auch einen Imperativ die dieses Verhalten unmittelbar gebietet –dieser imperativ ist kategorisch, die durch keine Bedingung eingeschränkt wird, und als absolut- obgleich praktisch-notwendig ganz eigentlich ei Gebot heißen kann.
Die Möglichkeit eines kategorischen Imperativs gänzlich a priori zu untersuchen haben, da uns hier der Vorteil nicht zustatten kommt, daß die Wirklichkeit desselben in der Erfahrung gegeben, daß der kategorische Imperativ allein als praktisches Gesetz laute. (etwa S. 41).
Die Kantische Hauptfrage aber lautet: wie soll der kategorische Imperativ als rein synthetisch-praktischer Satz a priori möglich sein ? --- Und die Antwort lautet – „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde“.(S. 42). Oder: „Handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetz werden sollte.“ (S. 43). – Oder noch genauer sagen --- „man muß wollen können , daß eine Maxime unserer Handlung allgemeines Gesetz werde.“ (S. 46) . Und anderseits, der praktische Imperativ: „Handle so, daß du die Menschheit sowohl in deiner Person al in der eines jeden anderes jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst./.../ ... handle nach Maxime, die sich selbst zugleich zum allgemeinen Gesetze machen kann.“ (S. 52, 61).
--- Das geltet als oberste objektiver Zweck der praktischen Vernunft, die oberste einschränkende Bedingung aller subjektiven Zwecke. Es gibt’s auch verschiedene Formulierungsmöglichkeiten des kategorischen Imperativs: (A) seine Form nach, (B) die Materie im Zwecke, (C) die vollständige Bestimmung in dem Gedanken eines möglichen Reichs der Zwecke. 3
Der Will wird als Vermögen gedacht, der Vorstellung gewisser Gesetze gemäß sich selbst zum Handeln zu bestimmen. Gesetz aber, dessen dasein an sich selbst einen absoluten Wert hat, als Zweck an sich selbst ist, muß eines möglichen kategorischen Imperativs liegen; weil – die ganze vernünftige Natur existiert als Zweck an sich selbst. (S. 50-51).
Und – alle Prinzipien sind entweder empirisch oder rational. Und eine andere Hauptfrage : wie sind die synthetische apriorische Sätze möglich? (vgl. „Kritik der reinen Vernunft“).
In der dritte Abschnitt kann man lesen daß die Lösung liegt in dem Freiheitsbegriff, genau in dem positiven Begriff, wonach Freiheit des Willens und Autonomie Wechselbegriffe sind: „in freier Wille und ein Wille unter sittlichen Gesetzen ist einerlei.“ (S. 72). --- Die Verstandeswelt geltet als der „Grund“ der Sinnenwelt und die reine Wille als die oberste Bedingung des durch sinnliche Begierde affizierten Willens. (S.80). Anderseits kann aber sagen daß die Menschen denken als willensfrei; wir begreifen so zwar nicht die unbedingte Notwendigkeit des moralischen Imperativs, „wir begreifen aber doch seine Unbegreiflichkeit“. (S. 91). Sehr wichtige sind beim Kantische „Eudäimonismus“ auch die Begriffe der strengen Pflicht, des reinen Willens, des kategorischen Imperativs, der Selbstgesetzgebung, des Menschen als Selbstzwecks, Des Reichs der Zwecke --- alles solches bedeutet genau die philosophische Ethik in Kantischer Sinne und in der gesamter ‚Deutscher Klassischer Idealismus‘.
Die bestimmte Begriff der Sittlichkeit wird auf die Idee der Freiheit zuletzt zurückgeführt. Aber, --- „...die Freiheit, ob sie zwar nicht eine Eigenschaft des Willens nach Naturgesetzen ist darum doch nicht gar gesetzlos, sondern muss vielmehr eine Kausalität nach unwandelbaren Gesetzen, aber von besonderen Art sein...“ (S. 71). Und so lautet auch dass, --- jeder der --- „... als unter der Idee der Freiheit handeln kann, ist ebendarum in praktischer Rücksicht wirklich Frei.“ (S.73). --- Genau so kann man den bestimmten Begriff der Sittlichkeit auf die Idee der Freiheit zuletzt zurückgeführt. (S. 74) vgl. J.S. Mill)).
Doch bleibt vor allem gelten genau dieses das wir doch bloß zur Erkenntnis der Erscheinungen der Erscheinungen, niemals der Dinge an sich selbst gelangen können, -- „dass man hinter den Erscheinungen doch etwas anderes, was nicht Erscheinung ist, nämlich die Dinge an sich, einräumen und annehmen müsse...“ (S. 76-77).
Die Vernunft, aber solches, ist etwas was wir durch verschiedenen Gegenstände affizieren können, diese als reine Selbsttätigkeit, ist sogar darin über den Verstand erhoben. (S.78). Dass aber zeigt uns das die Sinnenswelt und Verstandeswelt voreinander unterschieden und dadurch auch Verstande selbst seine Schranken begegnet. --- Kant: „... Unabhängigkeit von den bestimmenden Ursachen der Sinnenwelt /.../ ist Freiheit. Mit der Idee der Freiheit ist nur der Begriff der Autonomie unzertrennlich verbunden.“ (S.79).
Wie ist ein kategorische Imperativ möglich ? ---- Durch die Idee der Freiheit, die einem Gliede einer intelligibelen Welt macht; durch sinnliche Begierde affizierten Willen, noch die Idee den reinen , für sich selbst praktischen Willens welcher nach der Vernunft enthält. --- Kant --- „... Anschauungen der Sinnenwelt Begriffe überhaupt bedeuten, hinzu kommen und dadurch synthetische Sätze a priori, auf welchem alle Erkenntnis einer Natur beruht, möglich machten.“ (S. 80). Die Begründung ist einfach: „alle Menschen denken sich dem Willen nach als frei.“ (S. 81).
„Daher ist Freiheit nur eine Idee der Vernunft /.../ ein Verstandesbegriff, der seine Realität an Beispielen der Erfahrung beweist.“ (S.82). Denn dass ein Ding in der Erscheinung gewissen Gesetzen unterworfen ist, von welchem aber Ding an sich selbst unabhängig ist, bedeutet dass das Bewusstsein seiner selbst als Intelligenz unabhängig im Vernunftgebrauch von sinnlichen Eindrücken ist. D.h. --- „... das jene Freiheit als negative Bestimmung zugleich mit einem (positiven) Vermögen und /.../ einer Kausalität verbunden sei, welche wir einen Wille nennen." (S. 84-85). Und so muss --- „... die Vernunft alle ihre Grenze überschreiten, wenn sie es sich zu erklären unterfinge, wie reine Vernunft praktisch sein könne, welches völlig einerlei mit der Aufgabe sein würde, zu erklären, wie Freiheit möglich ist.“ (S.86).
Und so begreifen wir nur nicht die unbedingte Notwendigkeit des moralischen Imperativs, sondern auch seine Unbegreiflichkeit, --- die bis zur Grenze der menschlichen Vernunft in Prinzipien strebt , --- die leere Raum transzendenter Begriffe --- z.B. – „Ding an sich selbst“ (Kant), „das Nichts-Zustand“ (K. Jaspers) , „die Leere“ (Nietzsche), „Le Neant“ (Sartre), „das Nichts“ (Heidegger, , Kierkegaard, u.a.).




















1 I. Kant: “Grundlegung der Metaphysik der Sitten“, Hamburg, 1965 , Verlag von Felix Meiner, 100 S., (Herausgegeben von K.Vorländer). , S. 5-7.
2 Ibid., Einleitung, Prof. Dr. K. Vorländer, S. XVIII- XIX.

3 Ibid., S. XXI-XXII. Oder S. 60.

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